Klimaneutralität hat jetzt Verfassungsrang

Klimaneutralität hat jetzt Verfassungsrang

„Der Gebrauch der Freiheit heute dürfe nicht ohne Rücksicht auf die Freiheit der nächsten Generation organisiert werden.“

Die „Zeit“ hat am 29. April in einem Artikel berichtet, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe nun ein Urteil verkündet haben, demzufolge Klimaneutralität praktisch Verfassungsrang hat.

Das Verfassungsgericht folgt damit den Klagen sowohl der Organisation „Fridays for Future“ als auch vieler Bürger, da nach deren Ansicht das deutsche Klimaschutzgesetz verfassungswidrig sei.

Der vollständige Artikel ist hier zu finden.

Bildnachweis: Bild von Malte Reimold auf Pixabay